27 U 187/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-14, 27 U 187/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-14, 27 U 187/11
27 U 187/11Obergericht14.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 187/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-14
Aktenzeichen: 27 U 187/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0614.27U187.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.11.2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen, und zwar mit der klarstellenden Ergänzung, dass die Beklagte die Zwangsvollstreckung zu dulden hat wegen der mit dem am 15.12.2008 verkündeten Urteil des 17. Zivilsenats des OLG Hamm (17 O 129/06) titulierten Forderung in Höhe von 58.213,18€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz aus 55.728,-€ seit dem 21.04.2004 und aus weiteren 2.485,18€ seit dem 20.12.2004.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung aus diesem und dem angefochtenen Urteil gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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