I-15 W 261/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-15, I-15 W 261/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-15, I-15 W 261/11
I-15 W 261/11Obergericht15.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 261/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-15
Aktenzeichen: I-15 W 261/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0615.I15W261.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Zustimmung der Beteiligten zu 2) zur Belastung des im Grundbuch von N Blatt ###5 eingetragenen Erbbaurechtes mit einer sofort vollstreckbaren Grundschuld in Höhe von 40.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 15 % p. a. und 5 % einmaliger Nebenleistung zu Gunsten der Volksbank S, H, an rangbereiter Stelle, wird ersetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) werden der Beteiligten zu 2) auferlegt.
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Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
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Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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