Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-15, I-15 W 261/11

I-15 W 261/11Obergericht15.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 261/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-15

Aktenzeichen: I-15 W 261/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0615.I15W261.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Zustimmung der Beteiligten zu 2) zur Belastung des im Grundbuch von N Blatt ###5 eingetragenen Erbbaurechtes mit einer sofort vollstreckbaren Grundschuld in Höhe von 40.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 15 % p. a. und 5 % einmaliger Nebenleistung zu Gunsten der Volksbank S, H, an rangbereiter Stelle, wird ersetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) werden der Beteiligten zu 2) auferlegt.

  1. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.

  2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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