Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-18, 8 U 42/12

8 U 42/12Obergericht18.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 42/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-18

Aktenzeichen: 8 U 42/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0618.8U42.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Januar 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.Den Beklagten wird aufgegeben, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in der Hauptsache den Kläger ungeachtet des in der Gesellschafterversammlung der Y & Sohn GmbH & Co. N KG am 24. November 2011 gefassten Beschlusses über die Ausschließung des Klägers aus dieser Gesellschaft als Gesellschafter eben dieser Kommanditgesellschaft zu behandeln.Im weitergehenden Umfang wird die Berufung zurückgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagten ¾.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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