Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-19, 9 U 175/11

9 U 175/11Obergericht19.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 175/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-19

Aktenzeichen: 9 U 175/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0619.9U175.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.09.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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