II-12 UF 278/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-21, II-12 UF 278/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-21, II-12 UF 278/11
II-12 UF 278/11Obergericht21.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-12 UF 278/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-21
Aktenzeichen: II-12 UF 278/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0621.II12UF278.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in dem Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Dortmund vom 26.09.2011 wie folgt ergänzt:
Im Wege der internen Teilung wird vom Versicherungskonto des Antragstellers Nr. ###### bei der Deutschen Rentenversicherung X (weitere Beteiligte zu 2)) ein Anrecht in Höhe von weiteren 11,9963 knappschaftlichen Entgeltpunkten, bezogen auf den 31.01.2010, auf ein bei der Deutschen Rentenversicherung X einzurichtendes Versicherungskonto der Antragsgegnerin übertragen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 2.500,00 €.
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