III-3 RBs 35/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-21, III-3 RBs 35/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-21, III-3 RBs 35/12
III-3 RBs 35/12Obergericht21.06.2012
Regest
Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (entgegen AG Sigmaringen, Urteil vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 -, BeckRS 2010, 14721).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 35/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-21
Aktenzeichen: III-3 RBs 35/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0621.III3RBS35.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 261
Leitsätze
Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (entgegen AG Sigmaringen, Urteil vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 -, BeckRS 2010, 14721).
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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