Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-26, I-5 W 41/12

I-5 W 41/12Obergericht26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 W 41/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-26

Aktenzeichen: I-5 W 41/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0626.I5W41.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 09.05.2012 wird der Streitwertbeschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 24.04.2012 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für das Verfahren vor dem Landgericht 447.635,16 € beträgt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).

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