Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-26, III - 5 RVs 59/12

III - 5 RVs 59/12Obergericht26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III - 5 RVs 59/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-26

Aktenzeichen: III - 5 RVs 59/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0626.III5RVS59.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent­scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weiter gehende Revision wird verworfen, jedoch wird der Schuldspruch des angefochtenen Urteils klarstellend dahin ergänzt, dass der Angeklagte der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.