III - 5 RVs 59/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-26, III - 5 RVs 59/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-26, III - 5 RVs 59/12
III - 5 RVs 59/12Obergericht26.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III - 5 RVs 59/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-26
Aktenzeichen: III - 5 RVs 59/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0626.III5RVS59.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Die weiter gehende Revision wird verworfen, jedoch wird der Schuldspruch des angefochtenen Urteils klarstellend dahin ergänzt, dass der Angeklagte der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig ist.
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