8 UF 37/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-04, 8 UF 37/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-04, 8 UF 37/12
8 UF 37/12Obergericht04.07.2012
Regest
Die Vereinbarung einer iranischen Morgengabe kann eine nach deutschem Recht zu beurteilende, wirksame ehevertragliche Vereinbarung sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 37/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 8 UF 37/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0704.8UF37.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§: Art. 5, 14 EGBGB; §§ 109, 110 FamFG
Leitsätze
Die Vereinbarung einer iranischen Morgengabe kann eine nach deutschem Recht zu beurteilende, wirksame ehevertragliche Vereinbarung sein.
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin 800 Bahaar-Azadi-
Goldmünzen zu zu leisten.
Dem Antragsgegner wird eine Frist zur Erfüllung der unter Ziffer 1)
tenorierten Verpflichtung binnen drei Wochen ab Rechtskraft dieser
Entscheidung gesetzt.
Für den Fall, dass die Verpflichtung nicht fristgemäß erfüllt wird,
wird der Antragsgegner verpflichtet, statt der unter Ziffer 1) tenorierten
Leistung 213.208,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.03.2011 an die Antragstellerin
zu zahlen.
Die Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert für die Beschwerde wird auf 213.208,-- € festgesetzt.
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