Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-06, 25 U 2/12

25 U 2/12Obergericht06.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 2/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-06

Aktenzeichen: 25 U 2/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0706.25U2.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 14.12.2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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