8 U 192/08•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-11, 8 U 192/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 192/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-11
Aktenzeichen: 8 U 192/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0711.8U192.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.10.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an ihn 59.972,44 € nebst 4 % Zinsen ab dem 10.02.1996 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 81 % und der Beklagten zu 29 % auferlegt. (*) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien ist nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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