Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-12, 28 U 77/11

28 U 77/11Obergericht12.07.2012

Regest

Zur rechtlichen Einordnung einer im Internet veröffentlichten Eine-Million-Euro-Aufgabe als Auslobung oder Preisausschreiben und zur Frage des aus verständiger Sicht fehlenden rechtlichen Bindungswillens

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 77/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-12

Aktenzeichen: 28 U 77/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0712.28U77.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 657; BGB § 661

Leitsätze

Zur rechtlichen Einordnung einer im Internet veröffentlichten Eine-Million-Euro-Aufgabe als Auslobung oder Preisausschreiben und zur Frage des aus verständiger Sicht fehlenden rechtlichen

Bindungswillens

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. März 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die in der Berufungsinstanz erweiterte Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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