Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-12, III-3 Ws 143/12

III-3 Ws 143/12Obergericht12.07.2012

Regest

Zur Strafrestaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 Ws 143/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-12

Aktenzeichen: III-3 Ws 143/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0712.III3WS143.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2

Leitsätze

Zur Strafrestaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die bedingte Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.