Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-13, 25 Sch 3/11

25 Sch 3/11Obergericht13.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 Sch 3/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-13

Aktenzeichen: 25 Sch 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0713.25SCH3.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der Schiedsspruch vom 19.09.2011 des aus den Schiedsrichtern Mr. C2, JUDr. L und K bestehenden Schiedsgerichts wird mit folgendem Inhalt für vollstreckbar erklärt:

Der Schiedskläger trägt die Kosten des Schiedsverfahrens einschließlich der Kosten und Auslagen des Schiedsgerichts in Höhe von 254.595,75 € sowie der Prozesskosten und Auslagen der Tschechischen Republik in Höhe von CZK 80.817.757,17.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für Verfahren wird auf 3.422.652,34 € festgesetzt.

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