III-1 VAs 62/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-19, III-1 VAs 62/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-19, III-1 VAs 62/12
III-1 VAs 62/12Obergericht19.07.2012
Regest
Zur Aufnahme von Verurteilungen von Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen/Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten in ein Führungszeugnis, wenn im Bundeszentralregister mehrere derartiger Strafen eingetragen sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-1 VAs 62/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-19
Aktenzeichen: III-1 VAs 62/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0719.III1VAS62.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: BZRG § 32 Abs. 2; BZRG § 38 Abs. 2
Leitsätze
Zur Aufnahme von Verurteilungen von Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen/Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten in ein Führungszeugnis, wenn im Bundeszentralregister mehrere derartiger Strafen eingetragen sind.
Tenor
Der Antrag wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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