Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-19, III-1 VAs 62/12

III-1 VAs 62/12Obergericht19.07.2012

Regest

Zur Aufnahme von Verurteilungen von Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen/Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten in ein Führungszeugnis, wenn im Bundeszentralregister mehrere derartiger Strafen eingetragen sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-1 VAs 62/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: III-1 VAs 62/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0719.III1VAS62.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: BZRG § 32 Abs. 2; BZRG § 38 Abs. 2

Leitsätze

Zur Aufnahme von Verurteilungen von Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen/Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten in ein Führungszeugnis, wenn im Bundeszentralregister mehrere derartiger Strafen eingetragen sind.

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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