15 Wx 716/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-20, 15 Wx 716/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-20, 15 Wx 716/10
15 Wx 716/10Obergericht20.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 716/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-20
Aktenzeichen: 15 Wx 716/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0720.15WX716.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Auf die erste Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 17.09.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Standesbeamte des Standesamtes J II wird angewiesen, in Fortführung des eingangs genannten Geburtseintrags einen Hinweis auf den Tod des betroffenen Herrn M einzutragen.
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