Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-20, 15 Wx 716/10

15 Wx 716/10Obergericht20.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 716/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-20

Aktenzeichen: 15 Wx 716/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0720.15WX716.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 17.09.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Standesbeamte des Standesamtes J II wird angewiesen, in Fortführung des eingangs genannten Geburtseintrags einen Hinweis auf den Tod des betroffenen Herrn M einzutragen.

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