Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-20, I-15 W 486/11

I-15 W 486/11Obergericht20.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 486/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-20

Aktenzeichen: I-15 W 486/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0720.I15W486.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und durch folgende Zwischenverfügung ersetzt.

Der jetzt noch beantragten Löschung der Grundpfandrechte Abteilung III lfd. Nrn.2 und 3 steht alleine die (erneute) Vorlage der Grundschuldbriefe entgegen.

Den Beteiligten wird zur erneuten Vorlage der Grundschuldbriefe beim Grundbuchamt eine Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.

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