Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-26, II-2 WF 119/12

II-2 WF 119/12Obergericht26.07.2012

Regest

Die nacheheliche Adoption eines minderjährigen Kindes begründet kein unterhaltsrechtlich verwerfbares Verhalten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 119/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-26

Aktenzeichen: II-2 WF 119/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0726.II2WF119.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Normen: § 1573 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Die nacheheliche Adoption eines minderjährigen Kindes begründet kein unterhaltsrechtlich verwerfbares Verhalten.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 29.05.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten vom 23.04.2012 abgeändert.

Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe für den Antrag bewilligt, das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 16.01.2007 dahingehend abzuändern, dass er mit Wirkung zum 01.11.2011 nicht mehr verpflichtet ist, nachehelichen Unterhalt an die Antragsgegnerin zu zahlen, und Rechtsanwalt C aus Ll beigeordnet.

Die Anordnung von Ratenzahlungen oder einer Einmalzahlung aus dem Vermögen des Antragstellers bleibt dem Amtsgericht vorbehalten

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