II-2 WF 119/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-26, II-2 WF 119/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-26, II-2 WF 119/12
II-2 WF 119/12Obergericht26.07.2012
Regest
Die nacheheliche Adoption eines minderjährigen Kindes begründet kein unterhaltsrechtlich verwerfbares Verhalten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 119/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: II-2 WF 119/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0726.II2WF119.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: § 1573 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Die nacheheliche Adoption eines minderjährigen Kindes begründet kein unterhaltsrechtlich verwerfbares Verhalten.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 29.05.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten vom 23.04.2012 abgeändert.
Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe für den Antrag bewilligt, das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 16.01.2007 dahingehend abzuändern, dass er mit Wirkung zum 01.11.2011 nicht mehr verpflichtet ist, nachehelichen Unterhalt an die Antragsgegnerin zu zahlen, und Rechtsanwalt C aus Ll beigeordnet.
Die Anordnung von Ratenzahlungen oder einer Einmalzahlung aus dem Vermögen des Antragstellers bleibt dem Amtsgericht vorbehalten
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