15 W 140/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-27, 15 W 140/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-27, 15 W 140/12
15 W 140/12Obergericht27.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 140/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-27
Aktenzeichen: 15 W 140/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0727.15W140.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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