Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-31, 4 Ws 212/12

4 Ws 212/12Obergericht31.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 212/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-31

Aktenzeichen: 4 Ws 212/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0731.4WS212.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerde-führers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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