I-15 Wx 488/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-31, I-15 Wx 488/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-31, I-15 Wx 488/11
I-15 Wx 488/11Obergericht31.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 488/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-31
Aktenzeichen: I-15 Wx 488/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0731.I15WX488.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15.Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde gegen die Abtrennung des Verfahrens betr. die Gegenanträge der Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.
Die sofortige Beschwerde betr. die Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Essen-Steele wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat der Beteiligten zu 2) die insoweit entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf 8.976,23 € festgesetzt.
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