I-15 W 266/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-01, I-15 W 266/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-01, I-15 W 266/12
I-15 W 266/12Obergericht01.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 266/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-01
Aktenzeichen: I-15 W 266/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0801.I15W266.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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