10 U 118/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-02, 10 U 118/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-02, 10 U 118/12
10 U 118/12Obergericht02.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 118/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-02
Aktenzeichen: 10 U 118/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0802.10U118.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 2317, 2311; BGB §§ 2303, 2312,2049
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.11.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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