9 U 45/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-03, 9 U 45/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-03, 9 U 45/12
9 U 45/12Obergericht03.08.2012
Regest
Der Besucher einer Skihütte muss mit dem Vorhandensein von Feuchtigkeit bzw. Nässe auf dem Fußboden und daraus resultierender Glätte rechnen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 45/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-03
Aktenzeichen: 9 U 45/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0803.9U45.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB
Leitsätze
Der Besucher einer Skihütte muss mit dem Vorhandensein von Feuchtigkeit bzw. Nässe auf dem Fußboden und daraus resultierender Glätte rechnen.
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.