Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-03, 9 U 45/12

9 U 45/12Obergericht03.08.2012

Regest

Der Besucher einer Skihütte muss mit dem Vorhandensein von Feuchtigkeit bzw. Nässe auf dem Fußboden und daraus resultierender Glätte rechnen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 45/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-03

Aktenzeichen: 9 U 45/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0803.9U45.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB

Leitsätze

Der Besucher einer Skihütte muss mit dem Vorhandensein von Feuchtigkeit bzw. Nässe auf dem Fußboden und daraus resultierender Glätte rechnen.

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

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