I-15 W 383/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-17, I-15 W 383/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-17, I-15 W 383/11
I-15 W 383/11Obergericht17.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 383/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-17
Aktenzeichen: I-15 W 383/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0817.I15W383.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 10.03.2011 als unbegründet zurückgewiesen wird.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Unter gleichzeitiger Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts wird der Gegenstandswert für das Verfahren in beiden Instanzen auf 529,47 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.