Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-17, I-15 W 383/11

I-15 W 383/11Obergericht17.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 383/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-17

Aktenzeichen: I-15 W 383/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0817.I15W383.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 10.03.2011 als unbegründet zurückgewiesen wird.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Unter gleichzeitiger Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts wird der Gegenstandswert für das Verfahren in beiden Instanzen auf 529,47 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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