I-22 W 55/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-23, I-22 W 55/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-23, I-22 W 55/12
I-22 W 55/12Obergericht23.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 W 55/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-23
Aktenzeichen: I-22 W 55/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0823.I22W55.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 25.06.2012 werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 18.06.2012, soweit dieser die Streitwertfestsetzung betrifft, und vom 24.07.2012 aufgehoben.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird bis zum 15.02.2012 auf bis zu 13.000,00 € und ab dem 16.02.2012 auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt. Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.
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