III-3 RVs 59/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-23, III-3 RVs 59/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-23, III-3 RVs 59/12
III-3 RVs 59/12Obergericht23.08.2012
Regest
Zu den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen beim Indizienbeweis.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 59/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-23
Aktenzeichen: III-3 RVs 59/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0823.III3RVS59.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 261; StPO § 267; StGB § 242
Leitsätze
Zu den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen beim Indizienbeweis.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Lübbecke – Strafrichter – zurückverwiesen.
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