I-4 U 100/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-28, I-4 U 100/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-28, I-4 U 100/12
I-4 U 100/12Obergericht28.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 100/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: I-4 U 100/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0828.I4U100.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. April 2012 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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