I-22 U 139/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-30, I-22 U 139/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-30, I-22 U 139/12
I-22 U 139/12Obergericht30.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 139/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: I-22 U 139/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0830.I22U139.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: BetrAVG § 9 Abs. 2
Tenor
Das Gesuch der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das am 05.07.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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