Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-30, I-22 U 139/12

I-22 U 139/12Obergericht30.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 139/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-30

Aktenzeichen: I-22 U 139/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0830.I22U139.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: BetrAVG § 9 Abs. 2

Tenor

Das Gesuch der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das am 05.07.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.