Oberlandesgericht Hamm, 2012-08-31, 12 U 49/12

12 U 49/12Obergericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 49/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 12 U 49/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0831.12U49.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.02.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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