Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-04, 1 Vollz (Ws) 291/12

1 Vollz (Ws) 291/12Obergericht04.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 291/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 291/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0904.1VOLLZ.WS291.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

1.) Dem Betroffenen wird kostenfreie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.

2.) Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

3.) Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.

4.) Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.

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