Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-04, 21 U 52/12

21 U 52/12Obergericht04.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 52/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 21 U 52/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0904.21U52.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.02.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (9 O 425/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 68.118,86 EUR festgesetzt.

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