Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-04, 27 U 175/11

27 U 175/11Obergericht04.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 175/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 27 U 175/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0904.27U175.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2011 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem und dem angefochtenen Urteil gegen Sicherheitsleistung von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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