I-20 U 80/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-05, I-20 U 80/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-05, I-20 U 80/12
I-20 U 80/12Obergericht05.09.2012
Regest
Eine Klage auf Feststellung, dass ein Versicherer zukünftig zu Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung verpflichtet ist, ist unzulässig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 80/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-05
Aktenzeichen: I-20 U 80/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0905.I20U80.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: § 256 ZPO, § 1 Abs. 3 MB/KT
Leitsätze
Eine Klage auf Feststellung, dass ein Versicherer zukünftig zu Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung verpflichtet ist, ist unzulässig.
Tenor
Das am 20.01.2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Land-gerichts Essen wird auf die Berufung der Beklagten abgeändert.
Die Klage wird insoweit als unzulässig abgewiesen, wie die Klägerin beantragt hat, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, über den 31.05.2010 hinaus bis zur Beendigung der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin Krankentagegeld zu zahlen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagte 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 14.400,00 € festgesetzt.
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