Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-06, 3 WF 74/12

3 WF 74/12Obergericht06.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 74/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-06

Aktenzeichen: 3 WF 74/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0906.3WF74.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Kindeseltern vom 28.02.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Herne-Wanne vom 13.02.2012 betreffend die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für die Beantragung einer Namensänderung wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.