27 U 21/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, 27 U 21/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 21/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: 27 U 21/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0913.27U21.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 21.12.2011 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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