I-22 W 58/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, I-22 W 58/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, I-22 W 58/12
I-22 W 58/12Obergericht13.09.2012
Regest
Zum Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion (Ebay)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-22 W 58/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: I-22 W 58/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0913.I22W58.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: UrhG § 97, ZPO § 3
Leitsätze
Zum Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion (Ebay)
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten vom 25.06.2012 werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 05.06.2012, soweit dieser die Streitwertfestsetzung betrifft, und vom 01.08.2012 aufgehoben.
Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 900,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
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