I-4 U 71/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, I-4 U 71/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, I-4 U 71/12
I-4 U 71/12Obergericht13.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 71/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: I-4 U 71/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0913.I4U71.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Februar 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wörter „zur Bewerbung von Elektromobilen zu verwenden, insbesondere das Zeichen“ ebenso in dem landgerichtlichen Unterlassungstenor entfallen wie die Wörter „zu benutzen und/oder“.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 130.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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