I-4 U 105/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-18, I-4 U 105/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-18, I-4 U 105/12
I-4 U 105/12Obergericht18.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 105/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-18
Aktenzeichen: I-4 U 105/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0918.I4U105.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Klage nach dem Klageantrag zu 9. wird abgewiesen. Im Übrigen verbleibt es beim Tenor des angefochtenen Urteils.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 24 % und die Beklagte 76 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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