Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-19, 8 UF 283/11

8 UF 283/11Obergericht19.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 283/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-19

Aktenzeichen: 8 UF 283/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0919.8UF283.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 07.10.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf abgeändert.

Der Abänderungsantrag des Antragstellers vom 25.08.2011 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Im Übrigen werden die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen dem Antragsteller auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Verfahrenswert für die Beschwerde wird auf 1.369,49 € festgesetzt.

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