Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-21, I-20 U 92/12

I-20 U 92/12Obergericht21.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 92/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-21

Aktenzeichen: I-20 U 92/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0921.I20U92.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08. März 2012 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll­streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll­streckenden Betrages leistet.

Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck­bar.

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