I-11 Sch H 6/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-26, I-11 Sch H 6/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-26, I-11 Sch H 6/12
I-11 Sch H 6/12Obergericht26.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-11 Sch H 6/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-26
Aktenzeichen: I-11 Sch H 6/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0926.I11SCH.H6.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Entschädigungsklage nach § 198 GVG vom 26.05.2011 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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