I-15 W 265/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-11, I-15 W 265/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-11, I-15 W 265/11
I-15 W 265/11Obergericht11.10.2012
Regest
Zur Wirksamkeit eines notariellen Testaments trotz Hinzuziehung eines dem Mitwirkungsverbot unterliegenden Schreibzeugen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 265/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: I-15 W 265/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1011.I15W265.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BeurkG § 26 Abs. 1 Nr. 2; BeurkG § 27
Leitsätze
Zur Wirksamkeit eines notariellen Testaments trotz Hinzuziehung eines dem Mitwirkungsverbot unterliegenden Schreibzeugen.
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten zu 2) und 3) haben die dem Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 20.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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