Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-11, I-15 W 504/11

I-15 W 504/11Obergericht11.10.2012

Regest

Der Nachweis einer Bevollmächtigung zu einer Auflassung kann grundbuchverfahrensrechtlich durch ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll geführt werden, das einen die Auflassung umfassenden Vergleichsabschluss beinhaltet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 504/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-11

Aktenzeichen: I-15 W 504/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1011.I15W504.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 925 Abs. 1 S. 3, GBO § 29

Leitsätze

Der Nachweis einer Bevollmächtigung zu einer Auflassung kann grundbuchverfahrensrechtlich durch ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll geführt werden, das einen die Auflassung umfassenden Vergleichsabschluss beinhaltet.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Grundbuchamt zurückverwiesen.

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