Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-22, I-6 U 241/11

I-6 U 241/11Obergericht22.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 241/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-22

Aktenzeichen: I-6 U 241/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1022.I6U241.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.10.2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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