I-6 U 241/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-22, I-6 U 241/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-22, I-6 U 241/11
I-6 U 241/11Obergericht22.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 241/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-22
Aktenzeichen: I-6 U 241/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1022.I6U241.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.10.2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.