Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-23, I-15 W 66/12

I-15 W 66/12Obergericht23.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 66/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-23

Aktenzeichen: I-15 W 66/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1023.I15W66.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 19, BGB § 875

Tenor

Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird die angefochtene Zwischenverfügung mit den unter lit. c) erhobenen Beanstandungen aufgehoben, soweit sie sich auf die Rechte Blatt ####5 Abt. III Nr.9 und Blatt ####2 Abt.III Nr.8 und 8a beziehen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Beschwerde zurückgewiesen wird, auf bis zu 300 € festgesetzt.

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