I-12 U 58 / 12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-24, I-12 U 58 / 12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-24, I-12 U 58 / 12
I-12 U 58 / 12Obergericht24.10.2012
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbabauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-12 U 58 / 12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: I-12 U 58 / 12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1024.I12U58.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: BGB § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbabauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. März 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die in zweiter Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.