Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-29, 15 W 421/12

15 W 421/12Obergericht29.10.2012

Regest

Zur Auslegung eines Pflichtteilsverlangen als Bedingungseintritt für eine Pflichtteilsstrafklausel.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 421/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-29

Aktenzeichen: 15 W 421/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1029.15W421.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 2075, 2269

Leitsätze

Zur Auslegung eines Pflichtteilsverlangen als Bedingungseintritt für eine Pflichtteilsstrafklausel.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) etwaige im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 70.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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