15 W 421/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-29, 15 W 421/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-29, 15 W 421/12
15 W 421/12Obergericht29.10.2012
Regest
Zur Auslegung eines Pflichtteilsverlangen als Bedingungseintritt für eine Pflichtteilsstrafklausel.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 421/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-29
Aktenzeichen: 15 W 421/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1029.15W421.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 2075, 2269
Leitsätze
Zur Auslegung eines Pflichtteilsverlangen als Bedingungseintritt für eine Pflichtteilsstrafklausel.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) etwaige im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 70.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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