I-15 W 356/11 und 15 W 357/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-30, I-15 W 356/11 und 15 W 357/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-30, I-15 W 356/11 und 15 W 357/11
I-15 W 356/11 und 15 W 357/11Obergericht30.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 356/11 und 15 W 357/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-30
Aktenzeichen: I-15 W 356/11 und 15 W 357/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1030.I15W356.11UND15W3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: KostO § 147 Abs. 2, GmbHG § 8 Abs. 1 Nr. 3
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24,99 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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