Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, I-5 U 91/12

I-5 U 91/12Obergericht15.11.2012

Regest

Der Wunsch eines Ehegatten die laufenden Aufwendungen für ein Baudarlehen zur Finanzierung einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie alleine zu tragen und auch alleine steuerlich abzusetzen, stellt das - jedenfalls konkludente Angebot - an den Ehepartner dar, diese Kosten auch im Innenverhältnis endgültig zu übernehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 91/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-15

Aktenzeichen: I-5 U 91/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1115.I5U91.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 426, 748, 756

Leitsätze

Der Wunsch eines Ehegatten die laufenden Aufwendungen für ein Baudarlehen zur Finanzierung einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie alleine zu tragen und auch alleine steuerlich abzusetzen, stellt das - jedenfalls konkludente Angebot - an den Ehepartner dar, diese Kosten auch im Innenverhältnis endgültig zu übernehmen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.05.2012 verkündete Urteil der 12. Zivil­kammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheits­leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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